Rechtsprechung
   VG Schleswig, 08.01.2020 - 1 B 102/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,135
VG Schleswig, 08.01.2020 - 1 B 102/19 (https://dejure.org/2020,135)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.01.2020 - 1 B 102/19 (https://dejure.org/2020,135)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 1 B 102/19 (https://dejure.org/2020,135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 80 Abs 5 VwGO, § 3 Abs 2 BNatSchG, § 26 Abs 2 BNatSchG, § 2 Abs 5 NatSchG SH
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung im Naturschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2020 - 1 B 102/19
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits einträten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, die Bescheide sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweisen bzw. die andererseits einträten, wenn der Antrag abgelehnt wird, die Bescheide sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 06. August 1991 - 4 M 109/91 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2017 - 1 MB 14/17
    Auszug aus VG Schleswig, 08.01.2020 - 1 B 102/19
    Eine Baugenehmigung hatte nach der Landesbauordnung schon bislang keine materielle Konzentrationswirkung, sodass sie die für ein Vorhaben erforderlichen Genehmigungen anderer Behörden nicht "ersetzen" kann, soweit nicht das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01. September 2017 - 1 MB 14/17 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19

    Baugenehmigung; denkmalrechtliches Einschreiten; Schlusspunkt

    Dies ausdrücklich feststellend hat der Senat mit Beschluss vom 20.04.2020 (- 1 MB 2/20 -), mit dem die von der Antragstellerin als Beleg ihrer Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung der für Naturschutzrecht zuständigen 1. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Beschluss vom 08.01.2020 - 1 B 102/19 -, juris) geändert worden ist, erläuternd folgendes weiter ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht